Beantragung im:
Gewerbeamt,
Frau Keßner,
Rathaus , Markt 32
Zimmer 110
Tel.: 03727 967 313
- Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst alle Gewerbetreibenden und gibt Auskunft über Vergehen gegen bestehendes Gewerberecht.
- Ein Auszug aus dem GZR ist ein Führungszeugnis für eine natürliche Person sowie alle Formen von Gesellschaften und Genossenschaften.
- Bei der Beantragung eines GZR-Auszuges ist der Personalausweis (für natürliche Personen), bzw. eine Kopie der im Register eingetragenen Gesellschaft/Genossenschaft vorzulegen. Sollte die Beantragung im Auftrag erfolgen, so ist die entsprechende Vollmacht vorzulegen.
- Bearbeitungsdauer: ca. 2-4 Wochen
- Die Gebühr für einen Gewerbezentralregister-Auszug beträgt 13.00 EUR.