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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
  am 12.10.2024 und 09.11.2024 geöffnet
  Öffnungszeit am 05.10.2024 und 02.11.2024 entfällt

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Gewerbe

Gewerbeanzeigen

Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der örtlich zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Wer gemäß § 14 GewO den selbstständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes als Haupt- oder Filialbetrieb betreibt, muss dies anzeigen. Das gleiche gilt auch, wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder ausgedehnt wird sowie bei der Beendigung der Tätigkeit.

Seit 1. Januar 2023 besteht eine Anzeigepflicht  bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a GewO.

Ohne Bedeutung ist, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Darüber hinaus bedürfen gewerbliche Tätigkeiten einer Erlaubnis, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt.

Erforderliche Unterlagen bei der Gewerbeanmeldung

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei Vertreter
    Nur erforderlich, wenn der Anzeigende nicht selbst vorspricht.
  • Aufenthaltstitel
    Nur erforderlich, wenn der Anzeigende nicht Staatsangehöriger eines EU-Landes ist.
  • Auszug aus Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
    Nur erforderlich wenn, die Eintragung in einem Register vorgenommen wurde.
  • Gesellschaftervertrag
    Nur erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Gewerbeanzeige die Gesellschaft noch in Gründung ist.
    Bei juristischen Personen muss dieser bereits notariell beglaubigt sein.
  • Handwerkskarte
    Nur erforderlich, wenn eine Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgte.

Dokumente aus dem Ausland:
Für Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung vorzulegen.
Wird ein Dokument im Herkunftsland des Anzeigenden nicht ausgestellt, so ist dies durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftslandes vergleichbare Handlung zu ersetzen.

 

Auskünfte zu Gewerbe

Gemäß § 149 Gewerbeordnung wird beim Bundeszentralregister ein Gewerberegister geführt. Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus §149 Abs. 2 GewO, der die eintragspflichtigen Vorgänge abschließend aufführt.

Nach § 14 Absatz 5 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) dürfen Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden.

Gewerberechtliche Erlaubnisse

  • Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte

Spielgräte im Sinne des § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Stadt Mittweida als zuständige Behörde schriftlich bestätigt, dass der Aufstellort den Grundlagen der Durchführungsbestimmungen entspricht. Dazu ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

  • Erlaubnis für Spielhallen

Wer gewerbsmäßig entsprechend des § 33i Gewerbeordnung eine Spielhalle betreiben will, muss eine Erlaubnis bei der Stadt Mittweida beantragen. Ein Antrag kann abgefordert werden.

  • Reisegewerbekarte

Wer außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbstständig tätig sein will, benötigt eine Reisegewerbekarte (RGK) nach Titel III der Gewerbeordnung insbesondere §§ 55 GewO.

  • Marktfestsetzung

Wenn eine Messe, eine Ausstellung, ein Spezialmarkt oder Jahrmarkt, ein Wochenmarkt oder ein Volksfest veranstaltet werden soll, kann ein Antrag auf Festsetzung nach Titel IV der Gewerbeordnung, insbesondere die §§ 64 bis 69 und 70 GewO betreffend, gestellt werden.

  • Ankündigung eines Wanderlagers gemäß § 56 a Gewerbeordnung

Bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren angeboten oder Bestellungen aufgenommen werden, spricht man von einem Wanderlager.

Kontakt

Stadtverwaltung Mittweida

Markt 32
03727 967 0
03727 967 180
stadtverwaltung(at)mittweida.de

Ansprechpartner(-in)

Heike Keßner

Markt 32, Rathaus1
Raum: 110
03727 967 313
gewerbeamt(at)mittweida.de