Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 werden alle bestehenden Grundsteuerbescheide kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben.
Die Grundsteuerbeträge werden sich in jedem Fall ändern. Leisten Sie daher bitte 2025 so lange keine Grundsteuerzahlungen, bis Sie einen neuen, ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerbescheid erhalten!
Sehr wichtig:Löschen Sie bitte bestehende Daueraufträge nach dem Steuertermin 15.11.2024, spätestens zum 31.12.2024!
Wenn Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat zum Einzug der Grundsteuer durch die Stadt Mittweida erteilt haben, gilt dieses weiter. Sie müssen in diesem Fall nichts tun. Ein Bankeinzug der Grundsteuer erfolgt auch in diesem Fall erst, wenn Sie einen neuen, ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerbescheid erhalten haben.
Zusammenfassung:
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Ihre Stadtverwaltung Mittweida