Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan (Berichtsbogen) der Stadt Mittweida wurde durch den Stadtrat am 29.11.2018 beschlossen und trat mit der Beschlussfassung in Kraft. In Umsetzung der EUUmgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47 d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen (https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html), verpflichtet, die Lärmaktionspläne qualifiziert zu überprüfen und zu aktualisieren.
Der Entwurf der Berichterstattung des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan der Stadt Mittweida (Berichtsbogen) liegt auch zu dieser Veröffentlichung in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32 und Sachgebiet Stadtplanung, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 111 vom 16. September 2024 bis 2. Oktober 2024 zur Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus und ist auf der Seite der Stadt Mittweida www.mittweida.de einsehbar.