In den vergangenen Wochen wurden in den Medien verstärkt Informationen und Verhaltensregeln zur Getrenntsammlung von Alttextilien ab dem 01.01.2025 in Deutschland verbreitet. Dabei wurde auch über Androhungen von empfindlichen Bußgeldern bzw. Nichtentleerung der Restabfallbehälter informiert, selbst wenn sich nur verschlissene bzw. verunreinigte Alttextilien in der Restabfalltonne befinden. Das hat zur Verunsicherung und zu verstärkten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Tagen geführt.
Im Landkreis Mittelsachsen stehen flächendeckend in allen Städten und Gemeinden sowie an allen zehn Wertstoffhöfen Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler zur Getrenntsammlung von Alttextilien. Damit können die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt der Getrenntsammelpflicht nachkommen – daran ändert sich vorerst nichts.
Die etablierten Sammlungen gewährleisten eine Wiederverwendung der Alttextilien als Secondhand-Bekleidung bzw. ein hochwertiges Recycling. Damit die bestehenden Sammelstrukturen nicht gefährdet werden ist es wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Wenn stark zerschlissene, verunreinigte oder kontaminierte Textilien wie bisher über den Restabfallbehälter des Landkreises entsorgt werden, bleiben die Behälter nicht voll stehen bzw. werden nicht mit Bußgeld beauflagt.
Damit weniger Textilabfälle entstehen empfehlen wir, Kleidung und Schuhe nachhaltig (mit längerer Lebensdauer, reparabel) zu kaufen und zu nutzen, Fast Fashion zu vermeiden.
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