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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
  am 12.10.2024 und 09.11.2024 geöffnet
  Öffnungszeit am 05.10.2024 und 02.11.2024 entfällt

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
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Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
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Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
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Erste Aufrufe im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ gestartet

Förderbudget für Maßnahmen in den Schwerpunkten Wohnen, Wirtschaft sowie Natur und Umwelt verfügbar

„Zum ersten Mal in der Förderperiode 2023-2027 starten jetzt die LEADER-Aufrufe in drei Handlungsfeldern“, gibt Ronald Kunze, Vorsitzender der lokalen LEADER-Aktionsgruppe SachsenKreuz+ (LAG), freudig bekannt. Ab dem 9. September 2024 können Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen Vorhaben einreichen, die in der Gebietskulisse des LEADER-Gebiets SachsenKreuz+ liegen. Dazu gehören Hartha, Geringswalde und Leisnig samt ihrer Ortsteile sowie die Gemeinden Altmittweida, Kriebstein, Lichtenau und Großweitzschen. Auch die Städte Döbeln, Waldheim und Mittweida gehören zum Fördergebiet, wobei in den Stadtgebieten nur nicht-investive Vorhaben gefördert werden.

In diesem Jahr konzentriert sich die LAG auf drei Handlungsfelder: In den Bereichen Wohnen, Wirtschaft und Arbeit sowie Natur und Umwelt können Projekte eingereicht werden.

Insgesamt wird ein Förderbudget in Höhe von 770.000 Euro aufgerufen – aufgeteilt auf die drei Handlungsfelder. Für Projekte im Bereich „Wohnen“ stehen demnach 500.000 Euro zur Verfügung, gefolgt von „Wirtschaft und Arbeit“ mit 200.000 Euro sowie „Natur und Umwelt“ mit 70.000 Euro.

Das größte Förderbudget steht im Handlungsfeld Wohnen bereit. Und das nicht ohne Grund: Schon vor dem eigentlichen Aufrufstart gab es für dieses Handlungsfeld eine Vielzahl von Anfragen. Das zeigt, wie groß der Bedarf ist. Regionalmanagerin Josefine Tzschoppe dazu: „Die Förderung von Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz soll einen Beitrag zur Verbesserung der Bindung an die Region leisten.“ Dabei soll auch ein Experimentieren im Bestand ermöglicht werden, welcher ausdrücklich Vorrang vor Neubau und zusätzlicher Flächenversiegelung hat. Wichtigstes Kriterium: das Gebäude darf vor dem Umbau bzw. der Sanierung von den Antragstellern nicht als Hauptwohlsitz genutzt worden sein und muss leer stehen.

Im Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit will die Lokale Aktionsgruppe die regionale Wirtschaft fördern. Erhalt, Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Bestandsgebäuden zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung der Unternehmensnachfolge bzw. -entwicklung sowie Förderung von Existenzgründung und Innovationen sind nur einige der aufgerufenen Maßnahmenschwerpunkte. Berechtigt dafür sind Kleinst- und Kleinunternehmen. „Unternehmen müssen gut aufgestellt sein – das Förderbudget in Höhe von 200.000 Euro soll dabei helfen.“ so die Regionalmanagerin weiter.

Die Entwicklung und der Erhalt des Landschaftsbildes der Region SachsenKreuz+ ist Bestandteil des Handlungsfeldes Natur und Umwelt. Dazu gehören die Förderung der Gewässergestaltung und -sanierung, des Rückbaus baulicher Anlagen, der Flächenentsiegelung und Renaturierung sowie des Erhalts, der Pflege und Entwicklung typischer Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft.

Je nach Handlungsfeld beträgt die Förderquote 40 beziehungsweise 50 Prozent. Bei investiven Vorhaben liegt die maximale Förderung bei 100.000 €. Die Chance auf eine höhere Förderquote gibt es, wenn das Vorhaben einen Beitrag zu den Themen Chancengleichheit & Barrierefreiheit, Denkmalpflege &-schutz oder Kooperation leistet.

Welche Unterlagen benötigt werden, wie das Antragsprozedere abläuft sowie alle benötigten Formulare finden Interessierte unter: www.sachsenkreuzplus.de/aufrufe. Dort ist auch ein Merkblatt mit den wichtigsten Hinweisen abrufbar.

Bis spätestens zum 25. Oktober 2024 müssen Anträge per Post oder E-Mail bei folgender Adresse eingereicht werden:
Regionalmanagement SachsenKreuz+, c/o Maikirschen eK, Lichtstraße 3, 04758 Oschatz E-Mail-Adresse: post@sachsenkreuzplus.de
Die Zusendung der Antragsunterlagen in digitaler Form wird bevorzugt. Eine Beratung mit dem Regionalmanagement zwecks Überprüfung der Förderwürdigkeit der Projektidee im Vorfeld ist für Antragsteller Pflicht. Ansprechpartner für Fragen sind Regionalmanagerin Josefine Tzschoppe sowie Assistentin Stephanie Helm.

Die Sitzung zur Auswahl der Projekte findet voraussichtlich am 18. November 2024 statt.

Antragsunterlagen finden Sie hier. 

Vergaben
 

Stellenausschreibungen

Berufsausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten
Stellenausschreibung Bauingenieur (m/w/d) Sachgebietsleiter
Stellenausschreibung Ingenieur/in oder Master als Sachbearbeiter (m/w/d) für das Sachgebiet Stadtplanung
 
sonstige...

Mitarbeiter(in) Schwerpunkt Tourismus und Regionalentwicklung (w/m/d)

Anträge/Formulare

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Bürger- und Gästebüro

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Verkehr, Sondernutzung und Veranstaltungen

Parkerleichterung

Bau

Die Stadt Mittweida ist keine Bauaufsichtsbehörde!
Das heißt: Bauanträge, Voranfragen, u.ä. sind bitte ausschließlich beim Landkreis Mittelsachsen als zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

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Gewerbe

Standesamt

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