Aufgrund des Um- und Ausbau der Rochlitzer Straße kommt es zur Vollsperrung der Rochlitzer Straße zwischen Stadtgraben und Poststraße.
Umleitung über Freiberger Straße-Frankenberger Straße-Zimmerstraße-Tzschirnerplatz
Die Rochlitzer Straße zwischen Neustadt und Marktunterseite wird als Einbahnstraße in Richtung Markt eingerichtet. Damit wird ein Wenden von Fahrzeugen innerhalb der Sackgasse vermieden. Die Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs bleiben gewahrt. Der Kreuzungsbereich Waldheimer Str.-Markt-Freiberger Straße bleibt weiterhin befahrbar.
Die Bauarbeiten und somit die Vollsperrung des unteren Teils Poststraße (zwichen Zimmerstraße und Rochlitzer Str.) werden voraussichtlich ab der 4. KW 2023 beginnen.
Nähere Informationen hierzu folgen zeitnah.
ÖPNV:
Im Zuge der Baumaßnahme können die auf der Rochlitzer Straße und Poststraße verkehrenden Stadtverkehrslinien nur eingeschränkt bedient werden. Die Linien werden jedoch über Ersatzhaltestellen durchgehend betrieben. Die Lage der Ersatzhaltestellen wird über die Presse und/oder über unser Amtsblatt, welche auch über unsere Internetseite abrufbar ist, bekanntgemacht.
Rettungswesen:
Die Erreichbarkeit der Grundstücke durch Rettungsdienste und Feuerwehr wird abgesichert. Infolge der baubedingten erschwerten Erreichbarkeit sind zeitliche Verzögerungen nicht auszuschließen.
Warenlieferungen / Umzüge:
Warenlieferungen in den gesperrten Bauabschnitten sind grundsätzlich nur im Rahmen des vorgenannten Verkehrsrechts möglich. Im Regelfall sind die Notwege für den Warentransport zu nutzen. In bestimmten Einzelfällen kann die Verkehrsbehörde entsprechend § 46 (1) Nr. 11 StVO Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen erlassen. Diesbezügliche Anfragen sind durch die Fahrzeugführer über verkehrsamt(at)mittweida.de an das städtische Verkehrsamt zu stellen. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt in der Regel 14 Tage. Gleiches gilt für Umzüge oder anderweitige Wohnungsräumungen. Diese sollten vorzugsweise auf einen Zeitraum außerhalb der Sperrungen organisiert werden.
Müllentsorgung:
Die zu den turnusmäßigen Terminen üblicherweise im Straßenraum bereit gestellten Müllbehältnisse werden durch die Baufirma zur mit der Entsorgungsfirma vereinbarten Sammelstelle transportiert und nach der Leerung zum Grundstück zurückgebracht. Bitte stellen Sie Ihre Tonnen wie gewohnt einen Tag vor Abholtermin an die Straße.
Straßenreinigung / Winterdienst:
In dem den öffentlichen Verkehr entzogenen Straßenabschnitten oder -teilen erfolgt soweit erforderlich die Straßenreinigung und der Winterdienst durch die Baufirma. Nach Freigabe des Verkehrs in den neugebauten Straßenabschnitten setzt die Pflicht zur Straßenreinigung und Winterdienst entsprechend Straßenreinigungssatzung wieder ein. Die neuen Gehwegoberflächen bestehen zu einem großen Teil aus Natursteinpflaster.
Eine maschinelle Reinigung ist deshalb gemäß § 14 Straßenreinigungssatzung für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung untersagt.