Der Landkreis Mittelsachsen hat für das Vorhaben „K 8212, Mittweida Waldheimer Straße, 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 2“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Die Planung umfasst den 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes der Gesamtmaßnahme zum Ausbau der K 8212 von der Waldheimer Straße 46 bis einschließlich der Einmündung Auenblickstraße. Bestandteil der Planung ist der Ausbau der Verkehrsflächen der Waldheimer Straße einschließlich der Gehwege und Grundstückszufahrten sowie der Ausbau der Knotenpunkte K 8212 Waldheimer Straße / Ringethaler Weg und K 8212 Waldheimer Straße / Auenblickstraße. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich im Plangebiet befinden, werden Grundstücke in der Gemarkung Rößgen der Stadt Mittweida beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Nr. 2 c) der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2 Nr. 2) SächsUVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Auslegung der Planununterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Unterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 21. März 2022 gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/Bekanntmachung (Rubrik Infrastruktur Kreisstraßen) zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden außerdem in das UVP-Portal unter uvp-verbund.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Stadtverwaltung Mittweida, im Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida zu den Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Montag: | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr |
Dienstag: | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr |
Freitag: | 9.00 bis 12.00 Uhr |