Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Mittweida für das Jahr 2025
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Großen Kreis- und Hochschulstadt Mittweida für das Haushaltsjahr 2025 steht vom
2. Mai 2024 bis einschließlich 14. Mai 2024
elektronisch unter https://www.mittweida.de/Bekanntmachungen zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis einschließlich 24. Mai 2024 Einwendungen gegen diesen Entwurf zu erheben.
gez. Schreiber Mittweida, den 30. April 2024
Oberbürgermeister