Das Kultusministerium fördert auch 2024 wieder Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik. Dafür stehen rund 75.000 Euro Landesmittel zurVerfügung. »Wir wollen damit das wertvolle Engagement der Heimatpfleger und Laienmusiker würdigen. Durch ihren Einsatz werden Traditionenbewahrt und das Heimatgefühl gestärkt«, so Kultusminister ChristianPiwarz. 2023 sind insgesamt 23 Projekte im Umfang von 75.000 Eurogefördert worden. »Ehrenamtliche Arbeit und Heimatpflege verbindet Menschen und Generationen miteinander. Das brauchen wir in diesenschwierigen Zeiten«, betont der Minister und motiviert zugleich dazu, vondieser Förderung Gebrauch zu machen.
Gefördert werden im Bereich der Heimatpflege Projekte, die derganzheitlichen Heimatpflege (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altesHandwerk und anderen Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) dienen und sieerhalten. Dabei kann es auch um die Vermittlung von Heimatgeschichte undHeimatkunde gehen und um alles, was dazu beiträgt, dass sich die Bürgermit ihrer sächsischen Heimat identifzieren. Im Bereich der Laienmusikerfolgt die Förderung von Projekten der Laienchöre, -orchester oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes odertraditioneller Instrumentalmusik widmen.
Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigenAusgaben. Das können Sachausgaben für Instrumente, Ausrüstungen,Arbeits- und Verbrauchsmaterial, sächliche Verwaltungsausgaben,Nutzungs- und Leihgebühren, Druckkosten und Honorare sein. GewerblicheVorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden nichtgefördert. Eine Zuwendung können juristische Personen des öffentlichenRechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Personen desPrivatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.
Die Antragstellung für das Jahr 2024 ist auf der Grundlage der Neufassungder Förderrichtlinie bei der Landesdirektion Sachsen unter Verwendung desaktualisierten Antragsformulars
www.lds.sachsen.de/foerderung/ bis zum 1. Februar 2024 möglich.