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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
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  am 12.10.2024 und 09.11.2024 geöffnet
  Öffnungszeit am 05.10.2024 und 02.11.2024 entfällt

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
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Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
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Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
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Informationen des Landkreises zu den Breitbandausbauprojekten in den Clustern B bis F

Es werden bis Ende März 2022 in mehreren Briefaktionen fortlaufend weitere Grundstückeigentümer angeschrieben. Die vormals genannten Endtermine für die Erteilung der Gestattung entfallen. Diese können weiterhin beantragt beziehungsweise erteilt werden.

Die sogenannten Cluster B bis F umfassen die Kommunen Altmittweida, Bobritzsch-Hilbersdorf, Döbeln, Erlau, Flöha, Frankenberg, Großschirma, Königsfeld, Kriebstein, Leisnig, Lichtenau, Mittweida, Mulda, Oberschöna, Reinsberg, Rossau, Roßwein, Waldheim, Weißenborn, Zschaitz-Ottewig, sowie Teilgebiete von Rochlitz und Seelitz.

Der Landkreis Mittelsachsen und die eins energie in sachsen GmbH und Co. KG haben Mitte Dezember 2021 begonnen, die Grundstückseigentümer beziehungsweise Anschlussinhaber für die im Förderverfahren vorgesehenen Grundstücke anzuschreiben, damit diese die für den Ausbau notwendige Eigentümergestattung erteilen.

Es werden bis Ende März 2022 in mehreren Briefaktionen fortlaufend weitere Grundstückeigentümer angeschrieben. Das beinhaltet auch die Korrekturen der bisher versendeten Briefe aufgrund unvollständiger Daten, wie z.B. aufgrund veralteter Eigentümeradressen aus dem Grundbuch. „Dieses Prozedere wird solange weitergeführt, bis alle Eigentümer korrekt erreicht wurden und damit die Informationen und die Möglichkeit erhalten, am geförderten Breitbandausbau teilzunehmen“, so Mittelsachsens Breitbandkoordinator Mattias Borm.

In der ersten Tranche wurden rund 28 000 Grundstückseigentümer angeschrieben. Etwa 60 000 weitere werden folgen. „Diese Mammutaufgabe stellt uns vor große Herausforderungen“, meint Mattias Borm. Er bittet deshalb um Geduld. „Derzeit können nicht alle in diesem Zusammenhang gestellten Anfragen kurzfristig beantworten werden.“ Sehr häufig werde die Frage an ihn herangetragen, warum jetzt manche Anschlusseigentümer schon Post erhielten und andere — gegebenenfalls sogar direkte Nachbarn — nicht. „Das ergibt sich aus dem gestaffelten Verfahren und den notwendigen Fehlerbereinigungen. Wir befinden uns im ständigen Abstimmungsprozess mit der eins energie“, so Borm.

Die vormals genannten Endtermine für die Erteilung der Gestattung entfallen. „Die Gestattungen können fortlaufend, vorläufig jetzt bis Ende März 2022, weiterhin beantragt beziehungsweise erteilt werden.“ Insgesamt solle die Gesamtaktion Eigentümergestattungen für die Cluster B bis F bis Ende April weitestgehend abgeschlossen werden.

Bisher wurden überwiegend die im Förderverfahren komplett förderfähigen Anschlussinhaber und nur nachrangig die teilgeförderten informiert. Sobald die noch ausstehenden finalen Förderbescheide des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr vorliegen, in denen die Verläufe der Kabeltrassen festgeschrieben sind, werden dann auch alle verbliebenen teilgeförderten Anschlussinhaber informiert. Diese können für einen Eigenbeteiligungsbetrag von knapp 800 Euro am Ausbauverfahren teilnehmen.

Ein gleichwertiges Verfahren im Cluster A mit dem dortigen Konzessionär deutsche glasfaser wholesale gmbh beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres. Dieses betrifft die Kommunen Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Mühlau und Taura.