Die sogenannten Cluster B bis F umfassen die Kommunen Altmittweida, Bobritzsch-Hilbersdorf, Döbeln, Erlau, Flöha, Frankenberg, Großschirma, Königsfeld, Kriebstein, Leisnig, Lichtenau, Mittweida, Mulda, Oberschöna, Reinsberg, Rossau, Roßwein, Waldheim, Weißenborn, Zschaitz-Ottewig, sowie Teilgebiete von Rochlitz und Seelitz.
Der Landkreis Mittelsachsen und die eins energie in sachsen GmbH und Co. KG haben Mitte Dezember 2021 begonnen, die Grundstückseigentümer beziehungsweise Anschlussinhaber für die im Förderverfahren vorgesehenen Grundstücke anzuschreiben, damit diese die für den Ausbau notwendige Eigentümergestattung erteilen.
Es werden bis Ende März 2022 in mehreren Briefaktionen fortlaufend weitere Grundstückeigentümer angeschrieben. Das beinhaltet auch die Korrekturen der bisher versendeten Briefe aufgrund unvollständiger Daten, wie z.B. aufgrund veralteter Eigentümeradressen aus dem Grundbuch. „Dieses Prozedere wird solange weitergeführt, bis alle Eigentümer korrekt erreicht wurden und damit die Informationen und die Möglichkeit erhalten, am geförderten Breitbandausbau teilzunehmen“, so Mittelsachsens Breitbandkoordinator Mattias Borm.
In der ersten Tranche wurden rund 28 000 Grundstückseigentümer angeschrieben. Etwa 60 000 weitere werden folgen. „Diese Mammutaufgabe stellt uns vor große Herausforderungen“, meint Mattias Borm. Er bittet deshalb um Geduld. „Derzeit können nicht alle in diesem Zusammenhang gestellten Anfragen kurzfristig beantworten werden.“ Sehr häufig werde die Frage an ihn herangetragen, warum jetzt manche Anschlusseigentümer schon Post erhielten und andere — gegebenenfalls sogar direkte Nachbarn — nicht. „Das ergibt sich aus dem gestaffelten Verfahren und den notwendigen Fehlerbereinigungen. Wir befinden uns im ständigen Abstimmungsprozess mit der eins energie“, so Borm.
Die vormals genannten Endtermine für die Erteilung der Gestattung entfallen. „Die Gestattungen können fortlaufend, vorläufig jetzt bis Ende März 2022, weiterhin beantragt beziehungsweise erteilt werden.“ Insgesamt solle die Gesamtaktion Eigentümergestattungen für die Cluster B bis F bis Ende April weitestgehend abgeschlossen werden.
Bisher wurden überwiegend die im Förderverfahren komplett förderfähigen Anschlussinhaber und nur nachrangig die teilgeförderten informiert. Sobald die noch ausstehenden finalen Förderbescheide des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr vorliegen, in denen die Verläufe der Kabeltrassen festgeschrieben sind, werden dann auch alle verbliebenen teilgeförderten Anschlussinhaber informiert. Diese können für einen Eigenbeteiligungsbetrag von knapp 800 Euro am Ausbauverfahren teilnehmen.
Ein gleichwertiges Verfahren im Cluster A mit dem dortigen Konzessionär deutsche glasfaser wholesale gmbh beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres. Dieses betrifft die Kommunen Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Mühlau und Taura.