Bekanntmachung
über die Planfeststellung für das Vorhaben
„K 8212 Mittweida, Ausbau Waldheimer Straße 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 2“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 1. März 2023 ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 39 Abs. 1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 15. März 2023 bis einschließlich 29. März 2023
in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida während der Dienstzeiten:
Montag | 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr |
Freitag | 09:00-12:00 Uhr |
Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen sind im vorgenannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen in der Rubrik „Infrastruktur – Kreisstraßen“ einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
i. A. der Landesdirektion Sachsen