Handlungsfeld Umwelt - (Nutzbarmachung brachliegender Flächen / Grünanlagen)
Innerhalb des Handlungsfeldes „Umwelt – Nutzbarmachung brachliegender Flächen“ sind Investive und nicht investive Maßnahmen geplant, die dem Erhalt und Schutz der Umwelt sowie der Förderung der Ressourceneffizienz in den geförderten Städten und Stadtquartieren dienen.
Darunter zählen vorrangig:
- Maßnahmen zur Nutzbarmachung brachliegender und bislang nicht genutzter Flächen in den geförderten Stadtquartieren. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Herstellung „grüner Infrastruktur“, zum Beispiel Grünanlagen und Renaturierung von Gewässern.