Im Fördergebiet konnten kleine Unternehmen (KU) mit Mitteln aus dem EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) -Fonds und der Stadt Mittweida bis zum Jahr 2013 bei Investitionen finanziell unterstützt werden. Grundlage für die Vergabe von Mitteln war die Förderrichtlinie der Stadt Mittweida über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen. Insgesamt standen 200.000 EUR für die KU-Förderung zur Verfügung.
Grundsätzlich konnte jedes Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt, dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt und im Fördergebiet ansässig ist bzw. die Betriebsstätte ins Fördergebiet verlegt, gefördert werden. Investive Vorhaben im Fördergebiet konnten zu 40 % gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag war pro Antragsteller auf 50.000 EUR begrenzt.
Die beantragte Zuwendung musste mindestens 2.000 EUR betragen. Dies entspricht Investitionskosten von 5.000 EUR. Insgesamt wurden fünf arbeitsplatzerhaltende und -schaffende investive Vorhaben kleiner Unternehmen im Durchführungszeitraum vom 01.10.2010 bis 30.06.2013 mit Zuwendungen aus der KU-Förderung unterstützt:
Die ausgezahlten Zuschüsse wurden u. a. für Baumaßnahmen zur Standortsicherung, für die Ausstattung von Arbeitsplätzen, für den Kauf von Equipment zur Erweiterung des Dienstleistungsangebotes oder für die Modernisierung der Betriebsstätte eingesetzt.
Die im Rahmen der KU-Förderung unterstützten Einzelvorhaben trugen dazu bei, in die bestehenden Standorte zu investieren und damit vorhandene Arbeitsplätze zu sichern.