Die bewilligten europäischen Fördermittel aus dem EFRE-Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ sind dazu bestimmt, dass gegenüber der Gesamtstadt im wirtschaftlichen, städtebaulichen, demografischen und sozialen Bereich benachteiligte Problemgebiet „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“ bei der Umsetzung baulicher, infrastruktureller und bildungsorientierter Maßnahmen, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, zu unterstützen.
Entsprechend der Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 03.07.2008 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 27) war von den Gemeinden zum Antrag auf Aufnahme in das europäische Förderprogramm „EFRE-Vorhaben 5.1 Nachhaltige Stadtentwicklung“ in der Förderperiode 2007 bis 2013 ein integriertes Handlungskonzept (IHaK) für die benachteiligten, problematischen Stadtquartiere zu entwickeln. Die Förderung ist vorrangig auf Gebiete der industrialisierungsbedingten Stadterweiterung aus der Zeit zwischen 1870 und 1948 bezogen.
Die Stadt Mittweida erfüllt als Mittelzentrum eine der Antragsvoraussetzungen und bewarb sich entsprechend der Anforderungen mit einem gebietsbezogenen IHaK für die Aufnahme in dieses Förderprogramm.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die Bestandteil dieses integrierten Handlungskonzeptes sind und folgenden Handlungsfeldern gemäß der „Verwaltungsvorschrift (VwV) Stadtentwicklung 2007 bis 2013“ entsprechen:
Handlungsfeld I – Infrastruktur / Städtebauliche Situation
Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse im benachteiligten Stadtquartier stärken
Handlungsfeld II – Bürgergesellschaft
Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft stärken und eine Bindung der Bewohner an ihr Stadtquartier dauerhaft festigen
Handlungsfeld III – qualifizierte Freizeitgestaltung
Maßnahmen zur Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens
Handlungsfeld IV – Wirtschaft
Maßnahmen, die die Erwerbsperspektiven sowie die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb des Fördergebietes verbessern
Handlungsfeld IV – Programmbegleitung
Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner Projekte beitragen
Nach den rechtlichen Vorgaben umfasst das IHK folgenden Inhalt:
Die über das EFRE-Programm zu realisierenden Projekte verfolgen das Ziel, die Potenziale des Gebietes zu aktivieren, um die Benachteiligung langfristig zu beheben. So soll:
Das integrierte Handlungskonzept wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 30.10.2008 einstimmig beschlossen. Mit Zuwendungsbescheid vom 24.03.2009 und der damit erfolgten Aufnahme der Stadt Mittweida in das EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ bildet das IHK nun die Grundlage für die Realisierung der geplanten Einzelmaßnahmen und Projekte. Die Stadt Mittweida hat eine Bewilligung in Höhe von 7.946.250 EUR (75 %) erhalten, womit unter Einbeziehung von 2.648.750 EUR (25 %) Eigenmitteln sich ein Gesamtbudget von 10.595.000 EUR ergibt.
Mit dem Zuwendungsbescheid war die Stadt Mittweida handlungsfähig, die einzelnen Projekte zu realisieren, wobei einige Projekte (z. B. Sanierung Gymnasium) beim Antragsverfahren wegen möglicher Fachförderung vorerst nicht berücksichtigt wurden. Die Sanierung des Gymnasiums war dennoch dringend notwendig.
Der Beschluss zur Änderung des IHK hinsichtlich der Erweiterung des Handlungsfeldes 1 um die Maßnahme „Sanierung des Städtisches Gymnasiums“ im Rahmen der erteilten Zuwendungen ist zwingender Bestandteil des Projektantrages zur Bewilligung der Maßnahme.
Die 1. Änderung des IHK wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 29.04.2010 einstimmig beschlossen. Mit der Änderung wurde die Aufstockung der Finanzhilfen um 3.000.000 EUR beantragt. Mit Erteilung des Änderungsbescheides vom 20.12.2010 wurden weitere Mittel bewilligt, sodass mit 10.196.250 EUR Fördermitteln und 3.398.750 EUR Eigenmitteln ein Gesamtrahmen von 13.595.000 EUR zur Verfügung stand und die Sanierung des Gymnasiums möglich war.
Die 2. Änderung des integrierten Handlungskonzeptes wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10.05.2012 beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf Aufnahme von zusätzlichen Maßnahmen (u. a. Erneuerung Skateranlage), die Löschung von Maßnahmen (u. a. Konferenzzentrum) und die Verschiebung der Maßnahme „Informationspunkt Technikumplatz 9“ in das Handlungsfeld Bürgergesellschaft. Im Rahmen der Gesamtumsetzung der Maßnahmen ist die Stadt Mittweida verpflichtet, die Bewilligungsstelle in Form von Jahresberichten über den Umsetzungsstand des IHK zu informieren.