Der „Kleine EFRE-Fonds“ (Verfügungsfonds) wurde durch die Stadt Mittweida verwaltet. Auf der Grundlage der von der Stadt Mittweida beschlossenen Förderrichtlinie zur Verwendung des Kleinen EFRE-Fonds zur Umsetzung von Mikroprojekten im Fördergebiet „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“ vom 27.05.2010 konnten Zuwendungen für kleine gemeinnützige Projekte im Fördergebiet beantragt werden.
In Ergänzung zu den anderen Projekten der Gesamtmaßnahme soll damit ein möglichst vielfältiges Maßnahmenbündel zur Stärkung des Fördergebietes im gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich realisiert werden, die dazu beitragen, einen identitätsstiftenden Charakter des Gebietes zu entwickeln.
Gegenstand der Förderung aus dem Kleinen EFRE-Fonds konnten investive und nicht investive Vorhaben sein, die sich den nachfolgenden Bereichen zuordnen lassen:
Die Abgrenzung zu den anderen EFRE-Maßnahmen im Fördergebiet besteht im geringen Mitteleinsatz je Projekt (im Durchschnitt von 1.000,00 EUR), der eigenverantwortlichen Auswahl von Projekten (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Eigeninitiative) und der Art der Finanzierung (Gewährung eines 90-prozentigen Vorschusses).
Die von der Stadt gewährte Zuwendung aus dem Kleinen EFRE-Fonds ist eine zweckgebundene Projektförderung. Sie wird als Kostenanteilsfinanzierung als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt.
Aufgrund der verhältnismäßig geringen Gesamtsumme von 7.747,91 EUR und des hohen Abrechnungsaufwandes gegenüber der Bewilligungsstelle, wurde auf eine Abrechnung / Zuwendung verzichtet.