In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet der § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Gemeinden zur Erstellung von Lärmaktionsplänen. Die unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertig gestellten und per Gremienbeschluss verabschiedeten Lärmaktionspläne sind dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu übergeben.
Von dort erfolgt die Weitermeldung der Berichterstattung an den Bund bzw. die EU-Kommission.
Für die Übermittlung der Lärmaktionspläne schreibt die EU ein formalisiertes Berichterstattungsverfahren vor. Dafür wurden gemeinsam mit anderen Bundesländern für die Gemeinden Berichterstattungsformulare erstellt, welche die vorgegebenen Mindestinhalte berücksichtigen und gleichzeitig aber das komplexe Verfahren für die Gemeinden vereinfacht.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Mittweida wird nach den Ergebnissen der Lärmkartierung ohne Maßnahmenplan aufgestellt.
Lärmaktionsplan 2018 dazu die Karte Lärmkartierung - Übersicht der betroffenen Straßen
Lärmaktionsplan 2024 dazu die Karte Lärmkartierung - Übersicht der betroffenen Straßen
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