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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
  am 12.10.2024 und 09.11.2024 geöffnet
  Öffnungszeit am 05.10.2024 und 02.11.2024 entfällt

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Waldbrandwarnstufen

Waldbrandwarnstufe I - Waldbrandgefahr

  • Genehmigte Arbeiten sind mindestens 2 Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  • Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung von genehmigten Arbeiten, für Waldbesitzer und zur Jagdausübung gestattet.
  • Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung des Forstamtsleiters unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen gestattet.
  • Sprengarbeiten sind verboten.
  • Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorathaltiger Chemikalien ist verboten.
  • Genehmigungen zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig bedürfen der Zustimmung des Forstamtsleiters. Die Feuerwehrleitstelle (Tel.: 03737 422 22) ist rechtzeitig zu informieren.

Waldbrandwarnstufe II - erhöhte Waldbrandgefahr

  • Genehmigung zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig sind nicht gültig.

Waldbrandwarnstufe III - hohe Waldbrandgefahr

  • Schweißarbeiten sind mit Ausnahme der Behebung von Betriebsstörungen auf dem Bahnkörper von Eisenbahnen verboten.
  • Besuchern des Waldes ist es nicht gestattet, öffentliche Straßen und Wege bzw. Waldwege zu verlassen.
  • Im Einvernehmen mit dem Landrat können Parkplätze und touristische Einrichtungen an und in Wäldern gesperrt werden.

Waldbrandwarnstufe IV - sehr hohe Waldbrandgefahr

  • Das Betreten des Waldes ist mit Ausnahme der Waldbesitzer, zur Ausführung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagdausübung untersagt. Ausnahmen für Erholungswälder werden vom Landrat verfügt.
  • Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind durch die zuständigen Gemeinden entsprechend zu kennzeichnen.

Die Regelungen ab Waldbrandwarnstufe II schließen die Regelungen für die darunter liegenden Waldbrandwarnstufen ein.

Für die Wälder um Mittweida wird in der Regel die Waldbrandwarnstufe IV nicht ausgerufen, da das zuständige Forstamt in die Waldbrandgefahrenklasse C (Gebiet mit geringer Waldbrandgefahr) eingestuft wurde.

Kontakt

Stadtverwaltung Mittweida

Markt 32
03727 967 0
03727 967 180
stadtverwaltung(at)mittweida.de