Im Unterschied zum FNP werden in Bebauungsplänen durch Satzung konkrete Festsetzungen darüber getroffen, was, wie und an welcher Stelle gebaut werden darf und was nicht.
In welchen Bereichen Mittweidas Bebauungspläne bestehen, können Sie beim Sachgebiet Stadtplanung erfragen. Die MitarbeiterInnen beraten Sie gerne.
„Unbeplanter Innenbereich“ und Außenbereich
An der Stelle, wo keine Bebauungspläne bestehen (das ist für den größten Teil des Gemeindegebietes der Fall), richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens danach, ob es entweder im Außenbereich oder im sog. „unbeplanten Innebereich“ liegt.
Im Außenbereich (das sind alle Bereiche außerhalb von Bebauungsplänen und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sind Bauvorhaben i.d.R. nur unter eng umgrenzten Bedingungen möglich (§ 35 BauGB). Im „Unbeplanten Innebereich“ (das sind alle Bereiche außerhalb von Bebauungsplänen aber innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens danach, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 BauGB). Im Einzelfall ist die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage, die jedoch zu erheblichen (wirtschaftlichen) Konsequenzen führt (Bebaubarkeit oder Nicht-Bebaubarkeit eines Grundstücks).
Vor allem für Grundstücke in den Ortsteilen empfehlen wir Bauwilligen und Planern daher dringend, vor Bauantragsstellung einen unverbindlichen Beratungstermin beim Sachgebiet Stadtplanung zu vereinbaren.
Das ehemalige Gelände der Rundstrickmaschinenfabrik Mittweida wurde zu einem innerstädtischen Wohnungsbaustandort im vereinfachten Bebauungsplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 16.150 m² und schließt den vorhandenen Spiel- und Bolzplatz an der Turnerstraße und Verkehrsflächen der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Oststraße und Turnerstraße ein. Auf dem Plangebiet sollen straßenbegleitend eine 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung an der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße mit einer 4-geschossige dominanten Eckbebauung zur Oststraße hin und sechs Einfamilienhäuser an der Ost- und Turnerstraße entstehen.
Der Bebauungsplan ist am 21.01.2022 in Kraft getreten.
Bekanntmachung
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet ehemaliges RUMA-Gelände“
bestehend aus:
- der Planzeichnung (Teil A)
- den Textlichen Festsetzungen (Teil B)
Begründung
Anlage 1 – Darlegung der Umweltbelange
Anlage 2 – Artenschutzrechtlichen Betroffenheitsabschätzung
Anlage 3 - Schallimmissionsprognose
Anlage 4 - Baugrunduntersuchung