Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum Familienpass
Voraussetzungen
Einen Familienpass können erhalten:
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Beantragung
Der Familienpass wird im Bürger- und Gästebüro ausgestellt.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und wird kostenfrei ausgestellt.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.
Für Mittweidaer Einwohnerinnen und Einwohner, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, wird auf Antrag ein Sozialpass ausgestellt. Die Grenze wird jährlich vom Landratsamt Mittelsachsen festgelegt.
Der Sozialpass berechtigt zur Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen. Folgende Einrichtungen in Mittweida gewähren bei Vorlage des Sozialpasses und des Personaldokumentes eine Ermäßigung: z. B. Stadtbibliothek Mittweida, Museum "Alte Pfarrhäuser", Freibad Mittweida Der Sozialpass gilt im gesamten Landkreis Mittelsachsen.
Voraussetzungen
Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn
Beantragung
Der Sozialpass wird im Bürger- und Gästebüro ausgestellt.
Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den Leistungsbescheid oder andere Nachweise für die Ermittlung der Einkommensgrenze vorlegen.
Der Sozialpass ist bis zu 12 Monate gültig und kann bei Fortbestehen der wirtschaftlichen Lage auf Antrag verlängert werden. Bei Beantragung fallen keine Kosten an.