Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Stadt anmelden und Hundesteuer zahlen. Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung können Sie das Online Formular "Hundesteuer Anmeldung" verwenden, das auch im Bürger- und Gästebüro ausliegt.
Der Besteuerung unterliegt das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden im Gebiet der Stadt Mittweida zu nicht gewerblichen Zwecken. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass er älter als 3 Monate ist.
Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr