× SCHLIEßEN

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
  am 12.10.2024 und 09.11.2024 geöffnet
  Öffnungszeit am 05.10.2024 und 02.11.2024 entfällt

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
× SCHLIEßEN

BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Standesamt

Anmeldung zur Eheschließung

Wichtig: Anmeldung nur am aktuellen Haupt- und Nebenwohnsitz möglich (egal wo Sie heiraten möchten).

Terminliche Anfrage für einen bestimmten Trautermin schriftlich, telefonisch oder e-mail möglich.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Beitrittserklärung des bei der Anmeldung nicht anwesenden Verlobten (Vordruck beim Standesamt erhältlich)
  • Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: Geburtsurkunde des Kindes und Vaterschaftsanerkennung sowie Sorgeerklärung falls vorhanden
  • Bei minderjährigen Kindern aus früheren Ehen oder nichtehelichen Kindern:
    Geburtsurkunde der Kinder
  • Für schon verheiratete gewesene Verlobte: Nachfrage im Standesamt, letzte Ehen und deren Auflösung sind nachzuweisen
  • Für ausländische Staatsangehörige: Nachfrage im Standesamt

 

Trauungen

- der schönste Tag im Leben eines verliebten Paares -

Das Standesamt Mittweida bietet Ihnen die Eheschließung in den Trauzimmern der Stadtverwaltung Mittweida, Kapellengasse 8, auf dem Fahrgastschiff "Kriebstein" sowie im Schmiedelandhaus in Greifendorf an. Mit Blumenschmuck, Kerzenschein und Musik verleiht das Standesamt dem Tag der Eheschließung einen festlichen Rahmen. Modern oder klassische Melodien - ganz nach den Wünschen des Brautpaares - sind möglich.

Sollten die gewünschten Musikstücke nicht vorhanden sein, können private CD´s mitgebracht werden. Die Beseitigung gestreuter Blumen von den Blumenkindern wird von uns übernommen. Während der Eheschließung stellen wir kostenlose Parkplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung.

Gebühren lt. Gebührenordnung (liegt im Standesamt aus):

• Anmeldung
• 1 Urkunde
• Umrahmung der Eheschließung
• außerhalb der Dienstzeit (samstags)
• Stammbuch je nach Angebot

50,00 €
15,00 €
 7,00 €
 70,00 €
12,00 - 25,00 €

Das Standesamt Mittweida bietet auch Trauungen auf „schwankendem Boden“ an.

Neben den zwei schönen Trauzimmern in der Kapellengasse 8 in Mittweida steht für Eheschließungen in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres das Fahrgastschiff „Kriebstein“ es Talsperrenzweckverbandes als externes Trauzimmer zur Verfügung. Die Räumlichkeiten bieten im Vorderdeck ca. 20 Gästen oder im Fahrgastraum bis zu 60 Gästen Platz. Die Trauung selbst erfolgt während der ca. einstündigen Rundfahrt.

Interessierte künftige Brautpaare können den gewünschten Termin im Standesamt Mittweida vormerken lassen. Alle weiteren Modalitäten und Vereinbarungen sind Ihrerseits persönlich mit dem Talsperrenzweckverband zu regeln.

Ebenso sind die Standesbeamtinnen des Standesamtes Mittweida für Trauungen im Schmiedelandhaus Rossauer Ortsteil Greifendorf zuständig. Als Kulisse für Ihre individuelle Eheschließung dient eine alte Dorfschmiede.

Lassen Sie bitte den gewünschten Termin beim Standesamt Mittweida vermerken. Alle weiteren Einzelheiten und Vereinbarungen sind mit dem Schmiedelandhaus zu regeln.

Dienstleistungen

Wo erhält man Geburtsurkunden?
Diese Urkunden stellt nur das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat.

Wo erhält man Eheurkunden?
Eheurkunden stellt nur das Standesamt aus, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

Wo erhält man Sterbeurkunden?
Sterbeurkunden sind nur bei dem Standesamt erhältlich, das den Sterbefall beurkundet hat.
Maßgebend dafür ist also immer der Sterbeort der betreffenden Person.

Beantragung:

  • Persönlich oder schriftlich
  • Es gibt aber auch die Möglichkeit, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Online zu bestellen

Zusendung per Post mit Gebührenbescheid
Gebühren:
1. Urkunde 15,00 EUR, jede weitere Urkunde 7,00 EUR
Gebührenfrei sind Urkunden für Rentenangelegenheiten und für Kindergeldangelegenheiten

Die Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft nimmt das Standesamt des Wohnsitzes entgegen. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung selbst abgeben. Eine Mitwirkung der Eltern oder Personensorgeberechtigten ist ab diesem Lebensjahr nicht erforderlich.

  • Persönlich
  • mit Personalausweis und evtl. Geburtsurkunde
  • Gebühren lt. Gebührenordnung 35,00 EUR

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Änderung eines Familiennamens bzw. Vornamens ergeben sich aus den §§ 1 und 3 sowie aus § 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG). Ein Vor- bzw. Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.

  • Im Standesamt persönlich
  • Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurkunde (bei Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung)
  • Sterbeurkunde des Ehegatten (bei Wiederannahme des Geburtsnamens nach Tod des Ehegatten)
  • Gebühren: 25,00 EUR

Sonstige Namensänderungen (besonders bei Kindern aus geschiedenen Ehen) im Standesamt zu erfragen.

Erklärung über die Änderung der Reihenfolge von Vornamen § 454 a PStG

  • Gebühr 25,00 EUR

Annahme eines Doppelnamens

Sie haben geheiratet und möchten einen Namen zum Ehenamen hinzufügen oder eine Hinzufügung widerrufen. Nach der Heirat oder während der Eheschließung möglich.

  • Erforderliche Unterlagen:
  • Nachweis der Eheschließung (Heiratsurkunde)
  • Bisherige Namensführung 
  • Gebühr:
  • Wenn bei der Eheschließung durchgeführt: gebührenfrei
  • Nach vollzogener Eheschließung: 25,00 EUR.

Kontakt

Standesamt

Kapellengasse 8
03727 967 151/152
03727 967 160
standesamt(at)mittweida.de