Wichtig: Anmeldung nur am aktuellen Haupt- und Nebenwohnsitz möglich (egal wo Sie heiraten möchten).
Terminliche Anfrage für einen bestimmten Trautermin schriftlich, telefonisch oder e-mail möglich.
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- der schönste Tag im Leben eines verliebten Paares -
Das Standesamt Mittweida bietet Ihnen die Eheschließung in den Trauzimmern der Stadtverwaltung Mittweida, Kapellengasse 8, auf dem Fahrgastschiff "Kriebstein" sowie im Schmiedelandhaus in Greifendorf an. Mit Blumenschmuck, Kerzenschein und Musik verleiht das Standesamt dem Tag der Eheschließung einen festlichen Rahmen. Modern oder klassische Melodien - ganz nach den Wünschen des Brautpaares - sind möglich.
Sollten die gewünschten Musikstücke nicht vorhanden sein, können private CD´s mitgebracht werden. Die Beseitigung gestreuter Blumen von den Blumenkindern wird von uns übernommen. Während der Eheschließung stellen wir kostenlose Parkplätze in begrenzter Anzahl zur Verfügung.
Gebühren lt. Gebührenordnung (liegt im Standesamt aus):
• Anmeldung
• 1 Urkunde
• Umrahmung der Eheschließung
• außerhalb der Dienstzeit (samstags)
• Stammbuch je nach Angebot
50,00 €
15,00 €
7,00 €
70,00 €
12,00 - 25,00 €
Das Standesamt Mittweida bietet auch Trauungen auf „schwankendem Boden“ an.
Neben den zwei schönen Trauzimmern in der Kapellengasse 8 in Mittweida steht für Eheschließungen in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres das Fahrgastschiff „Kriebstein“ es Talsperrenzweckverbandes als externes Trauzimmer zur Verfügung. Die Räumlichkeiten bieten im Vorderdeck ca. 20 Gästen oder im Fahrgastraum bis zu 60 Gästen Platz. Die Trauung selbst erfolgt während der ca. einstündigen Rundfahrt.
Interessierte künftige Brautpaare können den gewünschten Termin im Standesamt Mittweida vormerken lassen. Alle weiteren Modalitäten und Vereinbarungen sind Ihrerseits persönlich mit dem Talsperrenzweckverband zu regeln.
Ebenso sind die Standesbeamtinnen des Standesamtes Mittweida für Trauungen im Schmiedelandhaus Rossauer Ortsteil Greifendorf zuständig. Als Kulisse für Ihre individuelle Eheschließung dient eine alte Dorfschmiede.
Lassen Sie bitte den gewünschten Termin beim Standesamt Mittweida vermerken. Alle weiteren Einzelheiten und Vereinbarungen sind mit dem Schmiedelandhaus zu regeln.
Wo erhält man Geburtsurkunden?
Diese Urkunden stellt nur das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat.
Wo erhält man Eheurkunden?
Eheurkunden stellt nur das Standesamt aus, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Wo erhält man Sterbeurkunden?
Sterbeurkunden sind nur bei dem Standesamt erhältlich, das den Sterbefall beurkundet hat.
Maßgebend dafür ist also immer der Sterbeort der betreffenden Person.
Beantragung:
Zusendung per Post mit Gebührenbescheid
Gebühren:
1. Urkunde 15,00 EUR, jede weitere Urkunde 7,00 EUR
Gebührenfrei sind Urkunden für Rentenangelegenheiten und für Kindergeldangelegenheiten
Die Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft nimmt das Standesamt des Wohnsitzes entgegen. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung selbst abgeben. Eine Mitwirkung der Eltern oder Personensorgeberechtigten ist ab diesem Lebensjahr nicht erforderlich.
Die wesentlichen Voraussetzungen für die Änderung eines Familiennamens bzw. Vornamens ergeben sich aus den §§ 1 und 3 sowie aus § 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG). Ein Vor- bzw. Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.
Sonstige Namensänderungen (besonders bei Kindern aus geschiedenen Ehen) im Standesamt zu erfragen.
Erklärung über die Änderung der Reihenfolge von Vornamen § 454 a PStG
Sie haben geheiratet und möchten einen Namen zum Ehenamen hinzufügen oder eine Hinzufügung widerrufen. Nach der Heirat oder während der Eheschließung möglich.