Eine durchgängige Schullandschaft ist für eine Kleinstadt wie Mittweida einzigartig. Im Ort befinden sich zwei Grundschulen, eine Oberschule, ein Gymnasium, ein Berufliches Schulzentrum sowie eine Hochschule.
Angemeldet werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen
Entwicklungsstand besitzen. (§ 27 SchulG vom 16. Juli 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom12. Dezember 2008, GVBl. S. 866).
Zurückgestellte Kinder vom Vorjahr müssen erneut angemeldet werden.
Die Schulanmeldung erfolgt für die laut Schulbezirk zuständige Grundschule.
Besteht der Wunsch auf Einschulung in einer anderen Grundschule, so st ein Antrag auf Ausnahme vom Schulbezirk bei der gewünschten Grundschule einzureichen.
Anmeldung von Schülern für die Klasse 5
Die Termine für die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2025/2026 werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Hier einige Hinweise:
Woher erhält man die Formulare zur Anmeldung?
- von Ihrer Grundschule
Wann erfolgt die Anmeldung?
- Termine werden noch bekannt gegeben
Wie melden Sie sich an?
Die Anmeldung erfolgt in der Regel in der weiterführenden Schule.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen per Post zu bzw. werfen diese in den Briefkasten der Schule ein.
Was muss in dem Briefumschlag sein?
- Aufnahmeantrag mit Erst- Zweit- und Drittwunsch (Original)
- Bildungsempfehlung (Original)
- Halbjahresinformation der Klasse 4 (Kopie)
- Jahreszeugnis Klasse 3 (Kopie)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- ggf. Unterlagen zum sonderpädagogischen Förderbedarf
Bitte geben Sie eine E-Mail- Adresse an, damit wir Ihnen eine Empfangsbestätigung und weitere Informationen zuschicken können.
Wer muss die Unterlagen unterschreiben?
- beide Sorgeberechtigte, auch bei getrennt lebenden Eltern oder
- bei alleinigem Sorgerecht nur diese Person (Nachweis für die Alleinsorgeberechtigung beilegen)
Alle Informationen finden Sie auch auf den Homepages der Johann-Gottlieb-Fichte Oberschule sowie dem Städtischen Gymnasium.
Im Mai 2020 erhielt die Stadt Mittweida vom Staatsminister Christian Piwarz den Fördermittelbescheid über 795.600,00 Euro zur Umsetzung der RL „Digitale Schulen“ ausgehändigt.
Im Bewilligungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 war es nun möglich, die Schulen in kommunaler Trägerschaft mit digitaler Technik auszustatten und medientechnisch zu erschließen.
Aus dieser Aufgabenstellung heraus konnten mit zusätzlichen Eigenmitteln der Stadt Mittweida folgende Anschaffungen getätigt werden:
Pestalozzi-Grundschule Gesamtkosten: ca. 105.000 Euro
Anschaffungsgegenstände | Anzahl |
Server | 1 |
Arbeitsplatz PC´s | 30 |
Tablets | 30 |
Anzeigegeräte | 19 |
Grundschule „Bernhard Schmidt“ Gesamtkosten: ca. 82.000 Euro
Anschaffungsgegenstände | Anzahl |
Server | 1 |
Arbeitsplatz PC´s | 30 |
Tablets | 30 |
Anzeigegeräte | 15 |
Grundschule Altmittweida Gesamtkosten: ca. 42.000 Euro
Anschaffungsgegenstände | Anzahl |
Server | 1 |
Arbeitsplatz PC´s | 20 |
Tablets | 30 |
Anzeigegeräte | 5 |
Johann-Gottlieb-Fichte Oberschule Gesamtkosten: ca. 290.000 Euro
Anschaffungsgegenstände | Anzahl |
Server | 1 |
Arbeitsplatz PC´s | 56 |
Tablets | 140 |
Anzeigegeräte | 21 |
Netzwerkausbau |
|
Städtisches Gymnasium Mittweida Gesamtkosten: ca. 229.000 Euro
Anschaffungsgegenstände | Anzahl |
Server | 1 |
Arbeitsplatz PC´s | 95 |
Tablets | 75 |
Anzeigegeräte | 30 |
Von den fast 750.000 Euro Gesamtkosten konnten rund 718.000 Euro über die Richtlinie „Digitale Schulen“ als Zuwendungsbetrag abgerechnet werden.