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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
  am 12.10.2024 und 09.11.2024 geöffnet
  Öffnungszeit am 05.10.2024 und 02.11.2024 entfällt

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Elternbeiträge

Der Elternbeitrag richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Mittweida.

Elternbeitrag in Euro bei der Betreuung als Krippenkind
(ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis Vollendung des dritten Lebensjahres)

 

vollständige Familie oder
Lebensgemeinschaft

Alleinerziehende

 

1. Kind
100 %

2. Kind
60 %

3. Kind
20 %

1. Kind
90 %

2. Kind
50 %

3. Kind
10 %

bis 9 h

246,00

147,60

49,20

221,40

123,00

24,60

bis 6 h

164,00

98,40

32,80

147,60

82,00

16,40

bis 4,5 h

123,00

73,80

24,60

110,70

61,50

12,30

Elternbeitrag in Euro bei der Betreuung als Kindergartenkind
(ab Vollendung des dritten lebensjahres bis Schuleintritt)

 

vollständige Familie oder
Lebensgemeinschaft

Alleinerziehende

 

1. Kind
100 %

2. Kind
60 %

3. Kind
20 %

1. Kind
90 %

2. Kind
50 %

3. Kind
10 %

bis 9 h

126,00

75,60

25,20

113,40

63,00

12,60

bis 6 h

84,00

50,40

16,80

75,60

42,00

8,40

bis 4,5 h

63,00

37,80

12,60

56,70

31,50

6,30

Elternbeitrag in Euro bei der Betreuung als Hortkind
(ab Schuleintritt bis Ende der 4. Klasse)

 

vollständige Familie oder
Lebensgemeinschaft

Alleinerziehende

 

1. Kind
100 %

2. Kind
60 %

3. Kind
20 %

1. Kind
90 %

2. Kind
50 %

3. Kind
10 %

bis 6 h

70,00

42,00

14,00

63,00

35,00

7,00

bis 5 h

60,00

36,00

12,00

54,00

30,00

6,00

Merkblatt über die Nutzung von Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege in der Stadt Mittweida

Anmeldung:

Die Anmeldung ist bis 14 Tage vor Monatsbeginn, d. h. Beginn der Nutzung der KTE oder Kindertagespflege, in der Stadtverwaltung oder in der KTE bzw. Kindertagespflege schriftlich einzureichen.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch innerhalb eines Monats angemeldet werden. Hierzu wird wie folgt verfahren:

  • Bei Anmeldung zum 15. des Monats ist die Nutzungsgebühr für den gesamten Monat zu zahlen.
  • Bei Anmeldung ab 16. des Monats beträgt sie 50 % des zu zahlenden monatlichen Beitrages.

Abmeldung:
Die Abmeldung eines Kindes erfolgt durch die schriftliche Abmeldung des Betreuungsvertrages durch die Erziehungsberechtigten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende, wenn bis dahin das Verlassen der KTE erfolgen soll. Eine Wiederaufnahme ist bis zu acht Wochen nach der Abmeldung eines Kindes nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als Abmeldungszeitpunkt zählt der Zeitpunkt des Wegfalls der Elternbeiträge.

Elternbeiträge:
Auf der Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) in der Neufassung vom 15.05.2009 (SächsGVBl. 6/2009, S. 255) sind die Elternbeiträge entsprechend den bisherigen Regelungen zu ermäßigen (§ 15 Absatz 1 und 3). Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung, gewährt der Freistaat Sachsen Zuschüsse. Aus diesem Grund reduziert sich der Elternbeitrag wie in der Tabelle ersichtlich. Das Jugendamt des Landratsamtes kann auf Antrag der Eltern den Elternbeitrag erlassen bzw. mindern, wenn die im Gesetz über Kindertageseinrichtungen vorgegebenen Voraussetzungen zutreffen.

Elternbeiträge sind bis zum 15. des laufenden Monats zu entrichten. Zur Zahlung der Elternbeiträge sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungspflicht verliert der Beitragsschuldner nach zweimonatigem Verzug der Zahlung das Recht auf Aufnahme und Betreuung des Kindes in der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege. Dieses Recht besteht wieder, wenn die ausstehenden Zahlungen beglichen sind.

Mittweida, den 01.10.2022

Kontakt

Stadtverwaltung Mittweida

Markt 32
03727 967 0
03727 967 180
stadtverwaltung(at)mittweida.de

Ansprechpartner(-in)

Nicole Sachse

Markt 32
Raum: 206
03727 967 412
Kinder-Jugend(at)mittweida.de