Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise ins Ausland, welche Dokumente für Ihre Einreise notwendig sind und welche Mindestgültigkeitsdauer Ihre Dokumente aufweisen müssen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bitte beachten: Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Mittweida ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mittweida, Altmittweida oder Kriebstein haben.
Erforderliche Unterlagen:
Gebühren:
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.
Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Girocard, Kreditkarte, Bar.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel ca. drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin und ist abhängig vom jeweiligen Bestellaufkommen.
Abholung des Personalausweises
Ihr Personalausweis ist zur Abholung bereit, wenn Sie den PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Personalausweis mit. Können Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten ist nur möglich, wenn zuvor der PIN-Brief erfolgreich zugestellt wurde.
Befreiung von der Ausweispflicht:
Die Ausweispflicht erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die zuständige Personalausweisbehörde kann auf Antrag Personen von der Ausweispflicht befreien.
Voraussetzung:
Es ist keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben möglich, weil:
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: 10,00 EUR
Weitere Informationen
Broschüre: Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
Ob Sie für eine Reise ins Ausland einen Reisepass benötigen, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie brauchen und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Die Gültigkeit des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.
Bitte beachten: Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Mittweida ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mittweida, Altmittweida oder Kriebstein haben.
Erforderliche Unterlagen:
Gebühren
Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.
Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Girocard, Kreditkarte, Bar.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Reisepass in der Regel zwischen ca. 4-8 Wochen. Bei Expressbestellung kann der Reisepass in der Regel nach 3-5 Werktagen abgeholt werden. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin und ist abhängig vom jeweiligen Bestellaufkommen.
Abholung des Reisepasses
Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Reisepass mit. Können Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Informationen
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
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Verlust von Ausweisdokumenten
Der Verlust von Personalausweisen und Reisepässen ist umgehend der Passbehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann. Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Dokumentes der Passbehörde mitzuteilen. Die eID-Funktion des Personalausweises kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Kinder jeden Alters benötigen auf Auslandsreisen ein eigenes Ausweisdokument. Personalausweise und Reisepässe können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie, sofern bereits ein Ausweisdokument ausgestellt wurde: Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist.
Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen. Weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie unter folgendem Link: BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)
Beantragung:
Bitte beachten: Das persönliche Erscheinen des Kindes mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter ist zwingend erforderlich.
Termine für das Bürgerbüro können Sie auch gern online vereinbaren. Damit vermeiden Sie längere Wartezeiten. Online Terminvergabe.