Das Team von unserem Bürger- und Gästebüro freut sich auf Ihren Besuch.
Digitale Passbilder: Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025
Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Passbilder in Kraft, um Manipulationen wie das sogenannte Morphing zu verhindern. Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können.
Ab Mai können für die Beantragung aller Ausweisdokumente keine ausgedruckten Passbilder mehr verwendet werden.
Wo können Bürgerinnen und Bürger digitale Passbilder erstellen lassen?
1. Zertifizierte Fotostudios (ab 01.05.2025):
Sie können ein Passbild in einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen. Diese Studios übertragen die Fotos über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde. Eine Liste solcher Fotostudios finden Sie beispielhaft unter www.e-passfoto.de.
2. Selbstbedienungsterminal PointID® im Bürgerbüro (in Planung, aktuell noch nicht nutzbar!):
Durch das Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei GmbH können Sie zukünftig Ihr Passbild auch direkt im Bürgerbüro Mittweida aufnehmen lassen. Dieser Service ist gebührenpflichtig. Aktuell gibt es noch keinen Termin für die Inbetriebnahme des Selbstbedienungsterminals.
Bitte beachten Sie:
Die bundesweite Einführung der digitalen Passbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Termin zur Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in den Urlaub starten.
Ihr Team vom Bürgerbüro
Informationsquellen:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): www.bmi.bund.de
Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de
Informationen zur Passfoto-Zertifizierung: www.e-passfoto.de
Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente und bringen Sie bei der Beantragung eines neuen Dokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) die Geburtsurkunde mit. Grund dafür ist die Überprüfung der Übereinstimmung der Urkunden mit dem Melde- und Passregister.
Durch Renovierung, Frühjahrsputz oder durch die Entsorgung von Windeln kann kurzzeitig mehr Abfall anfallen. In diesem Fall nutzen Sie einfach die 80-Liter-Abfallsäcke der EKM mit dem Aufdruck "Restabfallsack - Landkreis Mittelsachsen". Es ist nicht zulässig Abfälle neben den vorgesehenen Behältern abzustellen. Ein Restabfallsack kostet 5,20 € und darf mit maximal 30 kg befüllt werden. Die Säcke müssen gut verschlossen am Entsorgungstag neben dem Restabfallbehälter aufgestellt werden. Für die Abholung und Entsorgung der Säcke wird keine weitere Gebühr fällig.
Ab sofort können Sie den Service der EKM Mittelsachsen auch bei uns im Bürger- und Gästebüro wahrnehmen und die blauen Restabfallsäcke während der regulären Öffnungszeiten käuflich erwerben.
Termine für das Bürgerbüro können Sie auch gern online vereinbaren. Damit vermeiden Sie längere Wartezeiten. Online Terminvergabe.
Mo: 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Di: 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 9.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Sa: 9.00 - 11.00 Uhr
(jeden 1. Samstag im Monat)